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03.03.2025
Zwischenprüfung
05.03.2025 08:30 bis 15:30 Uhr
Fortbildungslehrgang nach TRGS 519, Anl. 5
zur Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde.
Die Fortbildung richtet sich an Asbestsachkundige der TRGS 519, Anl. 4.
Erworbene Sachkundenachweise müssen bis spätestens sechs Jahre nach dem Abschluss des Lehrganges (es gilt das Datum des Nachweises) aufgefrischt werden. Die Teilnehmer dieses Kurses erhalten eine sechsjährige Verlängerung der Berechtigung zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten von Asbestzementprodukten als Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4.