Überbetriebliche Ausbildung

Die Auszubildenden des Glaser-Handwerks aus Berlin und Brandenburg haben, im Ausbildungszentrum des Glaserhandwerks – Rudi-Sturm-Schule -, vom ersten bis zum dritten Ausbildungsjahr insgesamt an 12 überbetrieblichen Unterweisungslehrgängen teilzunehmen.

Die Unterweisungslehrgänge erfolgen in Ihrer Zielsetzung, ihrem Umfang und ihrem Inhalt nach dem vom Heinz-Piest-Institut erarbeiteten und von der zuständigen Senatsverwaltung bzw. vom zuständigen Bundesministerium anerkannten Rahmenlehrplan.

Die Rudi-Sturm Schule verfügt über 3 Ausbildungswerkstätten mit einer Gesamtgröße von 523 m² mit jeweils 16 Arbeitsplätzen, angegliedertem Maschinenraum und Werkstattleiterbüro. Ergänzend findet der Unterricht auch in der Fachwerkstatt Schleiferei statt.

Eine moderne Werkstattausstattung, unsere qualifizierten Ausbilder und ein Maschinenpark für Glas,- Holz,- und Metallbearbeitung sorgen für optimale Rahmenbedingungen.

Zusätzlich verfügt die Rudi-Sturm-Schule über einen 125 m² großen Schulungs- und Konferenzraum ausgestattet mit moderner Kommunikations- und Schulungstechnik wie z. B. Beamer und WLAN.

Eine Dachterrasse als ansprechender Pausenbereich rundet die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen ab.

Seit Gründung der heutigen Rudi-Sturm-Schule im Jahr 1988 wurden in Berlin über 2000 Auszubildende in den überbetrieblichen Unterweisungslehrgängen beschult.

Folgende ÜBA Lehrgänge werden in unserem Ausbildungszentrum durchgeführt:

  • G-GF1/09
    Grundlagen der Glasbe- und -verarbeitung
  • G-GF2/09
    Kundenorientiertes Handeln, Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken
  • GFM2B00
    Projektbezogenes Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen
  • GF1/09
    Planung u. Herstellung von Glaskonstruktionen, Be- u. Verarbeitung von transparenten Werkstoffen
  • GF2/09
    Einrahmung von Bildern und veredelten Gläsern
  • T-G5A
    Fensterbau-, Beschlag- und Montagetechnik: Fensterrahmen aus Holz
  • T-G5B
    Fensterbau-, Beschlag- und Montagetechnik: Fensterrahmen aus Aluminium
  • GF3/09
    Einführung in die Glasgestaltung
  • GF4/09
    Einführung in die Herstellung einer Kunstverglasung
  • GF5/09
    Fenster- und Türkonstruktionen mit den Rahmenwerkstoffen Aluminium, Holz, PVC und Verbundkonstruktionen
  • GF6/09
    Planung und Herstellung von Glasfassaden und Wintergärten
  • T-G5C
    Fensterbau-, Beschlag- und Montagetechnik: Fensterrahmen aus Vollkunststoff

Die überbetrieblichen Unterweisungslehrgänge in der Rudi-Sturm-Schule werden gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung; durch das Land Brandenburg und durch ESF-Förderprogramme (Förderperiode 2021 – 2027).

Förderhinweis Berlin

Belehrung zur Einhaltung des Landesmindestlohns

Seit dem 17.07.2022 gilt in Berlin der Mindestlohn in Höhe von 13,00 Euro je Stunde (§ 9 Abs. 1 Mindestlohngesetz für das Land Berlin (LMiLoG Bln)* und liegt damit über dem Bundesmindestlohn. Gemäß § 7 LMiLoG Bln gewährt das Land Berlin Zuwendungen nach der Landeshaushaltsordnung nur, wenn die Empfänger*innen sich verpflichten, ihren Arbeitnehmern*innen (ohne Auszubildende, Umschüler*innen nach dem Berufsbildungsgesetz)** mindestens den Landesmindestlohn nach § 9 LMiLoG Bln zu zahlen. Die genannte Verpflichtung ist einzuhalten. Anderenfalls kann es zur Folge haben, dass eine Förderung abgelehnt oder eine gewährte Förderung zurückgenommen wird. Auf Verlangen sind der Bewilligungsstelle anonymisierte Lohnnachweise vorzulegen. Wir bitten um eine umgehende Rückmeldung an uns, sofern Sie die Vorgaben des Landesmindestlohngesetzes nicht einhalten.

* Mindestlohngesetz für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz – LMiLoG Bln) vom 18. Dezember 2013 (GVBl. S. 922) zuletzt geändert durch Art. 8 G zur Änd. des Bürger- und PolizeibeauftragtenG und weiteren Gesetze vom 9. Februar 2023 (GVBl. S. 30)

** Hier sind alle Ihre sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, auch die Ungeförderten, inbegriffen. Arbeitnehmer*in im Sinne des LMiLoG Bln ist, wer sich durch einen privatrechtlichen Vertrag verpflichtet hat, in sozialversicherungspflichtiger Form oder als geringfügig Beschäftigte*r gegen Entgelt Dienste zu leisten, die in unselbstständiger Arbeit im Inland zu erbringen sind (§ 3 Abs. 1 LMiLoG Bln). Als Arbeitnehmer*innen gelten nicht Auszubildende, Umschüler*innen nach dem Berufsbildungsgesetz, Personen, die in Verfolgung ihres Ausbildungszieles eine praktische Tätigkeit nachweisen müssen, sowie Personen in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis nach § 221 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (§ 3 Abs. 2 LMiLoG Bln).

Förderhinweis Brandenburg

Die überbrieblichen Lehrlingsunterweisungen im Handwerk werden durch das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und durch ESF-Förderprogramme (Förderperiode 2021 – 2027) gefördert. Ziel der Richtlinie ist es, Jugendlichen eine betriebliche Ausbildung in Brandenburger Betrieben zu ermöglichen. Das Vorhaben dient dazu, die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben zu stärken, die Ausbildungsqualität am Lernort Betrieb zu verbessern und die Einmündung von Ausbildungsplatzsuchenden in Ausbildung zu steigern. Die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen dienen der Ergänzung der betrieblichen Ausbildung im Handwerk.

Ziele und (erwartete) Ergebnisse: Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem auf der Grundlage der PAV-Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie – Förderung von Teilnehmenden an überbetrieblichen Kursen im Handwerk im Jahr 2023 und deren Internatsunterbringung

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